Projekt- und Investitionsförderung

Nach den Richtlinien zur Projekt- und Investitionsförderung von Jugendgruppen und anerkannten Jugendgemeinschaften in der Stadt Haren (Ems) können Jugendgruppen/- verbände einen Zuschuss zu Projekten und Investitionen im Bereich der Jugendpflege erhalten. Die Richtlinien können beim Stadtjugendpfleger eingesehen werden.

Der Antrag kann bis zum 30. April eines Jahres beim Stadtjugendpfleger oder beim Vorstand des Stadtjugendrings eingereicht werden. In der Regel erfolgt eine Drittelfinanzierung (1/3 seitens der Stadt Haren (Ems), 1/3 Jugendverband, 1/3 anderer Maßnahmenträger).

Der Vorstand des Stadtjugendrings entscheidet über die Förderungswürdigkeit gemeinsam mit dem Stadtjugendpfleger.

Der Antragsvordruck kann über diesen Link heruntergeladen werden.




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